Noch ist im FCB-Machtkampf zwischen Bernhard Burgener und David Degen keine Entscheidung gefallen. Degen hat eine superprovisorische Verfügung eingereicht.
Noch ist im FCB-Machtkampf zwischen Bernhard Burgener und David Degen keine Entscheidung gefallen. Degen hat eine superprovisorische Verfügung eingereicht.
David Degen hat am Montagvormittag beim Basler Zivilgericht eine superprovisorische Verfügung erreicht. Demnach ist es dem Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG untersagt, eine Aktienübertragung vorzunehmen – ausser Mehrheitsaktionär Bernhard Burgener hätte sein Paket an Degen übertragen.
Keine Entscheidung der FC Basel Holding AG möglich: Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG wurde aufgrund einer superprovisorischen Verfügung durch David Degen in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Mehr dazu im Link ⬇️ #FCBasel1893 #rotblaulive https://t.co/qUbfg3NoL3